ICH MÖCHTE EIN MINICASA.
Wie gehe ich vor?
Ein MINICASA-Haus benötigt eine Baubewilligung. Es gelten die Regelungen der Kantone und Gemeinden, die variieren können. Grundlage fürs Bewilligen ist die geltende kommunale Bau- und Zonenordnung.
Das Haus muss in einer Wohnzone aufgestellt werden. Das Raumplanungsgesetz lässt es nicht zu, ein Haus in der Bauzone (etwa in der Landwirtschaftszone) aufzustellen.
Eine Baugenehmigung für ein MINICASA-Haus lässt sich umgehen, wenn das Haus auf einen Dauerstellplatz auf einem Campingplatz abgestellt wird.
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Monat 1 |
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1. Hausmodell von MINICASA wählen Wählen Sie eines der MINICASA-Standardmodelle aus. Gefallen Ihnen unsere Häuser, aber Sie möchten daran noch einige Anpassungen vornehmen? Ein anderer Grundriss, ein paar Quadratmeter mehr, die Verschiebung der Fenster oder Wände. Alles kein Problem. Teilen Sie uns Ihre Wünsche mit und wir planen diese ein. Wir prüfen die Machbarkeit, erstellen den Grundriss und falls gewünscht (gegen Aufpreis) Visualisierungen. Was: Erstellung Vorprojekt (weitere Informationen dazu hier) 2. Kontaktaufnahme mit der Bauverwaltung auf Gemeinde/Stadt Mit dem Vorprojekt können Sie auf Ihrem Bauamt eine erste Situationsabklärung vornehmen und anfragen, welche Unterlagen für das Baugesuch erforderlich sind. Die meisten Bauämter händigen eine Liste aus, worauf alle notwendigen Unterlagen gelistet sind. 3. Erarbeitung Baugesuch Wir erstellen das Baugesuch für Ihr MINICASA-Haus gerne zu einem transparenten Fixpreis (weitere Informationen dazu hier). Alternativ haben Sie selbstverständlich die Möglichkeit, einen eigenen Architekten oder Fachplaner mit der Erstellung des Baugesuchs zu beauftragen. Betrag: ca. CHF 7'000.- exkl. Mwst (Erarbeitung durch MINICASA) 4. Bauprofile stellen Betrag: ca. CHF 1'000.- exkl. Mwst |
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Monat 2 |
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5. Einreichung Baugesuch & Erhalt «Vor-Baubewilligung» Die meisten Gemeinden sind interessiert daran, Bauvorhaben zu unterstützen. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass wir Baugesuche elektronisch zur Vorprüfung an die Bauverwaltung schicken können und so auch eine «Vor-Bewilligung» erhalten, bevor die eigentliche Baubewilligung erteilt wird. 6. Bestellung MINICASA-Haus Mit Unterzeichnung des Kaufvertrags und der Anzahlung nehmen wir Ihr MINICASA-Kleinhaus in den Produktionsplan auf. Ab diesem Zeitpunkt können wir Ihnen die Produktionszeit und den genauen Liefertermin für Ihr Haus mitteilen. Erste Zahlung – 50 % bei Unterzeichnung des Kaufvertrags |
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Monat 3 - 4 |
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7. Erhalt Baubewilligung Je nach Gemeinde benötigt die Baubewilligung rund 2-3 Monate. 8. Erschliessungsarbeiten Parallel zum Erhalt der Baubewilligung starten die Arbeiten für Wasser, Abwasser, Strom. Ggf. Strasse/Zugang. Diese Kosten sind stark abhängig von den Gegebenheiten auf dem entsprechenden Grundstück. Betrag: ca. CHF 20'000.- - CHF 40'000.- (Dieser Posten hängt stark von den Gegebenheiten auf dem Grundstück ab. Ist es bereits erschlossen oder müssen weite Distanzen für Leitungen und zu den Schächten gelegt werden, so wirkt sich das auf den Preis aus). |
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Monat 5 - 6 |
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9. Details Innenausbau, Produktion Sie bestimmen gewisse Details für den Innenausbau, wie z.B. die Farbe des Bodens, der Küche, der Wände. Sowie die Platzierung der Holzwände und weitere personalisierte Wünsche. |
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Monat 7 - 8 |
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10. Lieferung des MINICASA-Hauses Sie bestimmen den genauen Liefertermin für Ihr MINICASA-Haus. Das Haus wird auf Platz geliefert, aufgebaut und die Anschlussarbeiten werden durch unser Team vorgenommen. Dritte Zahlung – 20 % vor Auslieferung und Montage 11. Endabnahme Vierte Zahlung – 5 % nach erfolgreicher Endabnahme |
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ab Monat 8 |
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11. Umgebungsarbeiten, Terrasse (Optional) Wenn Sie für Ihr MINICASA-Haus eine schöne Terrasse, eine zusätzliche Beschattung, Hochbeete oder schöne Umgebungsarbeiten wünschen, steht Ihnen der MINICASA-Gartenbauer gerne zur Verfügung. Gerne erstellen wir Ihnen auf Anfrage eine Offerte. |